Neue Gewinnspielrichtlinien auf Facebook
Diese Meldung wurde heute von jedem, der sich im Bereich Facebook Marketing betätigt, heiß diskutiert: Facebook hat am 27. August 2013 bekannt gegeben, dass sich die Gewinnspielrichtlinien (Promotion Guidelines) geändert haben.
Hat das soziale Netzwerk bislang nur erlaubt, Gewinnspiele innerhalb einer App zu realisieren, ist es fortan ebenfalls möglich, Gewinnspiele auf der eigenen Timeline zu veranstalten.
Das bedeutet, dass nun Gewinnspiele möglich sind, indem der Nutzer
- einen Kommentar zu einem Post schreibt
- den Post liked (inner- wie auch außerhalb von Facebook)
- der Seite eine Nachricht schreiben muss oder
- mit den meisten Likes etwas gewinnt
Jedoch ist es nicht erlaubt, ein Gewinnspiel zu veranstalten, bei dem sich Nutzer in einem Bild oder einen eigenen Post veröffentlichen und dort das Unternehmen markieren.
„With the change, promotions may now be administered on Page Timelines and in apps on Facebook, but not on personal Timelines.“
„Unsere Hoffnung ist, dass dieses Update die Interaktions-Raten der Facebook-Seiten mithilfe einfacher Lösungen steigern wird“, heißt es von offizieller Seite Facebooks.
Diese Änderungen beeinflussen derzeit laufende Gewinnspiele nicht. Jedem Unternehmen wird natürlich die Entscheidung gelassen, ob es ein Gewinnspiel einfach auf der Pinnwand veranstaltet oder ob es weiterhin in einer eigens dafür angelegten App realisiert wird.
„Businesses always have the option of using both an app and their Page to administer a promotion.“
Doch was bedeutet das nun für Facebook-Seiten aus Deutschland? Es ist kein Geheimnis, dass Facebook das deutsche Recht nicht sonderlich beachtet. So gibt es schon seit einigen Jahren noch immer keine brauchbare und zufriedenstellende Lösung eines Impressums für Facebook-Seiten – welches aber durch das deutsche Recht vorgeschrieben ist.
Bevor man also voreilig ein Gewinnspiel auf seiner Pinnwand veranstaltet, sollte man sich über folgende Fragestellungen im Klaren sein:
- Jedes Gewinnspiel benötigt Teilnahmebedingungen und Hinweise zu Datenschutz, denen die Nutzer zustimmen können müssen
- Wie sollen die Gewinner benachrichtigt werden?
Den Gewinnern eine private Nachricht über den privaten Account zu schreiben, verstößt gegen die Facebook Richtlinien, weil dies unter die kommerzielle Kommunikation fällt. Die Gewinner müssten sich also per PM an das Unternehmen wenden, was jedoch auch nicht so einfach ist, denn - Man darf den vollständigen Namen der Gewinner nicht veröffentlichen, außer es ist klar und deutlich in den Teilnahmebedingungen definiert
- Es ist weiterhin der Hinweis nötig, dass Facebook an dem Gewinnspiel nicht beteiligt ist und nicht als Ansprechpartner zur Verfügung steht
Diese Einschränkungen machen ein „rechtssicheres“ Gewinnspiel auf deutschen Facebook-Seiten also fast unmöglich. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Unternehmen dies berücksichtigen werden. Schließlich ist die Verlockung nach schnellem Fanwachstum, hoher Reichweite und viel Interkation auf der Seite groß. Die Zahl der Gewinnspiele auf Facebook könnte also deutlich zu-, die Qualität dadurch aber sicherlich abnehmen.
Sollten Sie unsicher bei dem richtigen Vorgehen rund um Gewinnspiele bei Facebook sein, sprechen Sie unsere Experten aus der Social Media Abteilung an. Wir helfen gerne weiter.
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